
Wer oder was ist der Pfarrgemeinderat?
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein Gremium, welches den Seelsorger einer Gemeinde (also den Pfarrer) bei seinen vielfältigen, seelsorgerischen Aufgaben beraten und unterstützen soll. Er soll "alle die Gemeinde betreffenden Fragen mit ihm erforschen, beraten, gemeinsam mit ihm Maßnahmen beschließen und für deren Druchführung Sorge zu tragen, falls kein anderer Träger zuständig oder zu finden ist." (Aus: Statut und Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte" im Erzbistum Paderborn).
Um die Frage gleich vorwegzunehmen: Nein der PGR hat nichts mit den Finanzangelegenheiten der Gemeinde zu tun. Darum kümmert sich der Kirchenvorstand!
Der PGR setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Aus, in freier und geheimer Wahl, von allen Mitgliedern der Kirchengemeinde wählbaren Vertretern
- Aus berufenen Vertretern der Gemeinde, die aufgrund ihres Engagements in verschiedenen Bereichen die Arbeit des PGR unterstützen und bereichern können
- Aus den Mitgliedern kraft Amtes. Dazu gehören der Pfarrer, die Pfarrseelsorger (Vikar, Diakon), ein Gemeindereferent / eine Gemeindereferentin oder Seelsorgehelferin, ein Vertreter oder eine Vertreterin der weiteren hauptamtlichen Kräfte (z.B. Kindergarten)
- Ein vom Kirchenvorstand zu bestimmender Vertreter desselben
Die Anzahl der Pfarrgemeinderats-Mitglieder ist abhängig von der Größe der Gemeinde. Sie ergibt sich nach folgendem Schema:
- bis 1000 Gemeindemitglieder 6 gewählte Vertreter
- bis 3000 Gemeindemitglieder 8 gewählte Vertreter
- bis 6000 Gemeindemitglieder 10 gewählte Vertreter
- in größeren Gemeinden 12 gewählte Vertreter
Dazu kommen die berufenen Mitglieder, deren Zahl die Hälfte der gewählten Mitglieder nicht übersteigen darf..
Die o.g. Personen sind bei Abstimmungen stimmberechtigt. Darüber hinaus bleibt es dem PGR freigestellt weitere Gemeindemitglieder zur Erfüllung verschiedenster Aufgaben zu gewinnen.
Die Mitglieder des PGR von St. Michael
Eine Übersicht aller Mitglieder unseres Pfarrgemeinderates finden sie hier.
Sitzungen des Pfarrgemeinderates
Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sollen je nach Bedarf und Anliegen mindestens einmal pro Quartal stattfinden. In der Regel finden sie aber alle 1 bis 2 Monate statt. Die Sitzungen sind normalerweise öffentlich, d.h. jedes interessierte Gemeindemitglied kann daran teilnehmen.
Sollten Sie Interesse daran haben, so sind Sie herzlich zur Teilnahme eingeladen. Die Termine finden Sie spätestens eine Woche vor der Sitzung im Gemeindeblatt, als Aushang vor der Kirche, oder auf dieser Internet-Seite im Bereich Termine.
Grundlage der PGR-Arbeit
Die Grundlage für die Arbeit des Pfarrgemeinderates bildet das "Statut und Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte" des Erzbistums Paderborn. Diese können Sie hier als PDF-Datei lesen oder downloaden.
Und hier finden Sie das ab 2009 gültige Grundstatut für Pastoralverbünde
Dann melden Sie sich bei uns, entweder per eMail oder über unser Kontaktformular. |
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