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Wahlen zum Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand

Wahlen zum Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand

Am Samstag den 7. und am Sonntag den 8. November sind alle Katholiken des Erzbistums Paderborn aufgerufen turnusmäßig alle Mitglieder des Pfarrgemeinderates und die Hälfte der Mitglieder des Kirchenvorstands neu zu wählen.

Der Pfarrgemeinderat (PGR) unterstützt den Pfarrer bei der pastoralen Arbeit und koordiniert die Zusammenarbeit in der Gemeinde. Er darf von allen Personen, die seit mindestens einem Jahr in der Gemeinde wohnen und das 16 Lebensjahr vollendet haben gewählt werden.

Der Kirchenvorstand ist zusammen mit dem Pfarrer für die Verwaltung der Finanzen, die kirchlichen Gebäude und das nicht-pastorale Personal zuständig.
Die Mitglieder des Kirchenvorstands (KV) darf jeder seit mindestens einem Jahr in der Gemeinde wohnende Katholik der das 18. Lebensjahr vollendet hat wählen.